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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 007

Getränkesteuer: Salzburg

•Bei der Schätzung der

Getränkesteuerist die Gemeindeabgabenbehörde nicht verpflichtet, den als Glaubhaftmachung angebotenen Prüfbericht des Finanzamtes anzuerkennen — (§ 144 Sbg. LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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