zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 3

LSST: Außendienstmitarbeiter

•Für die lohnsummensteuerliche Zuordnung eines

Außendienstmitarbeiterseiner Versicherungsgesellschaft ist entscheidend, zu welcher der mehreren Betriebsstätten die engere Beziehung des Arbeitnehmers besteht — (§ 25 Abs. 1 GewStG)

Entscheidende Faktoren sind, wo sich die Haupttätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers vollzieht, das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes in der Geschäftsstelle, die Beziehung des Außendienstmitarbeiters zu den in der Geschäftsstelle sonst tätigen anderen Dienstnehmern, das regelmäßige Aufsuchen der Geschäftsstelle bzw. der Zentrale und der Umstand, ob der Außendienstmitarbeiter nur eine bestimmte Geschäftsstelle (bzw. deren räumlichen Einzugsbereich) oder auch andere betreut. Daß die Tätigkeit eines Außendienstmitarbeiters von der Zentrale aus geleitet wird, ist nur dann von entscheidender Bedeutung, wenn im konkreten Fall zu keiner anderen Betriebsstätte eine engere Beziehung besteht. (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(3 Erk. ; , 92/15/0005; , 92/15/0006)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...