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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 007

Abwassergebühr Wien

•In Wien ist die

Abwassergebührfür eine Eigenwasserversorgungsanlage von der wasserrechtlich bewilligten Wassermenge zu entrichten, wenn nicht ein Wasserzähler zur Messung der entnommenen Wassermenge angebracht wird — (§ 12 Abs. 1 Z 2 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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