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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 005

Wassergebühr Wien

•Einem Kleingartenverein, dessen Wasserzähler in den Wintermonaten ein Gebrechen hatte, kann für diesen Zeitraum die

Wassergebührnicht nach dem Jahresdurchschnitt berechnet werden — (§ 11 Wr. Wasserversorgungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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