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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 9

Schenkung: Fruchtgenußvorbehalt

•Bei einer

Schenkungmit Vorbehalt des

Fruchtgenußrechtesauf Lebenszeit kann eine Wiederaufnahme des Schenkungssteuerverfahrens nicht deshalb verlangt werden, weil die Geschenkgeberin die gemäß § 16 Abs. 2 BewG angenommene Lebenserwartung überschritten hat — (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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