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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 004

Grunderwerbsteuer: Befreiung

•Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer wegen Schaffung von

Arbeiterwohnstättekonnte nicht beansprucht werden, wenn durch die eingereichten Baupläne manifestiert wurde, daß auf dem Grundstück keine Arbeiterwohnstätten errichtet werden sollen — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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