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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 009

Körperbehinderter: Kfz-Steuerbefreiung

•Die Befreiung von der KFZ-Steuer für einen

Körperbehinderten, der mit einem Wechselkennzeichen zwei KFZ betreibt, gilt für beide KFZ — (§ 22 Abs. 2 KfzStG 1952), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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