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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 008

Public Relations: gewerbliche Tätigkeit

•Die

Beratungin Belangen der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relation-Beratung) ist eine gewerbliche Tätigkeit — (§ 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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