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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7
Abwassergebühr Wien
•Mit Anschluß eines Wiener Grundstückes an einen öffentlichen Kanal entsteht grundsätzlich die Pflicht zur Entrichtung der
Abwassergebühr — (§ 11 Wr. Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz), (Abweisung)
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