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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 007

Kanalisationsbeitrag Stmk.

•Eine Ausnahme von der Verpflichtung, in der Steiermark einen einmaligen

Kanalisationsbeitragzu leisten, weil eine eigene Schmutzwasserentsorgung besteht, setzt einen entsprechenden Bescheid der Baubehörde voraus — (§ 4 Abs. 5 Stmk. KanalG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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