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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 006

Anzeigenabgabe Wien

•Eine

Vitrinein einem Wiener Hotel, in der Waren ausgestellt werden und eine Visitenkarte mit Firmenbezeichnung und Geschäftsadresse angebracht ist, unterliegt der

Anzeigenabgabe — (§ 2 Wr. AnkAbgG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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