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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 006

Geschäftsführer: Haftung

•Ein zur

HaftungHerangezogener, der nicht innerhalb der Berufungsfrist für den Haftungsbescheid auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen hat, kann später keine Einwendungen gegen den Abgabenanspruch mehr erheben — (§ 248 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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