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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 12

Einheitswert AG: Feststellung

•Bei der Feststellung des

Einheitswerteseiner AG ist eine beschlossene Kapitalerhöhung weder als Aktivum noch als Passivum anzusetzen, wenn bis zum Bewertungsstichtag noch keine Zahlung erfolgt ist und die Kapitalerhöhung an die Bedingung geknüpft ist, daß bis zu einem nach dem Bewertungsstichtag liegenden Zeitpunkt die Kapitalerhöhung im Firmenbuch eingetragen ist — (§ 64 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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