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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 7

Kanalisationsbeitrag Graz

•In Graz waren die Liegenschaftseigentümer verpflichtet, die Abwässer ihrer Bauwerke auf eigene Kosten in das öffentliche Kanalnetz zu leiten und einen

Kanalisations-Beitragzu leisten — (§ 5 Stmk-Kanalabgabengesetz 1955), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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