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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 004

KFZ-Steuer: Kleinbus

•Für ein Kraftfahrzeug, das als »Kleinbus« anerkannt wird, ist die

Kraftfahrzeugsteuerfür Kombinationskraftwagen zu entrichten — (§ 5 KfzStG)

Für den Beschwerdeführer wurde von der Bundespolizeidirektion ein Kraftfahrzeug der Type »Chrysler Voyager 3 L« zum Verkehr zugelassen. Das Finanzamt forderte die Kraftfahrzeugsteuer nach und begründete dies damit, daß das Fahrzeug zwar zunächst als »Kleinbus« zugelassen worden sei, es sich aber um einen Kombinationskraftwagen handle. Die Zulassungsbehörde habe den Zulassungsschein berichtigt. Die steuerliche Anerkennung als »Kleinbus« beziehe sich auf die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges (Umsatzsteuer) und auf die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen (Einkommensteuer) und habe keinen Einfluß auf die Kraftfahrzeugsteuer. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, daß im Bereich des Kraftfahrgesetzes eine Rechtslücke vorliege. Es sei davon auszugehen, daß sowohl nach dem Umsatzsteuer- als auch dem Einkommensteuergesetz der gegenständlichen Wagen als »Kleinbus« eingestuft werde. Wenn nun das Kraftfahrgesetz diese Typisierung nicht kenne, sei dem Rechtsgeber diesbezüglich eine fehlende Typisierung vorzuwerfen. Faktum sei, da...

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