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Ungewollte Abgeltung der Erbschaftssteuer durch KESt-Endbesteuerung für Dividendenwerte?
Ungewollte Abgeltung der Erbschaftssteuer durch
KESt-Endbesteuerung für Dividendenwerte?
VON DR. ROLAND RIEF
Mit dem SteuerreformG 1993 (BGBl. 818/1993) wurde die Abgeltungswirkung der KESt für natürliche Personen auch auf die in § 93 Abs. 2 Z 1 EStG genannten Dividendenwerte erstreckt, unabhängig davon, ob die aus diesen Quellen bezogenen Einkünfte dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sind.1)
I. Die KESt-Endbesteuerung für Dividendenwerte
Die Abgeltungswirkung der KESt sollte sich nach § 1 Abs. 2 Z 2 des im Verfassungsrang stehenden EndbesteuerungsG bei Dividendenwerten (Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen etc.) nur auf die Einkommensteuer beziehen. Eine Abgeltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer war demgegenüber — im Unterschied zu den ebenfalls endbesteuerten Bankeinlagen i. S. d. § 93 Abs. 2 Z 3 und Forderungswertpapieren i. S. d. § 93 Abs. 3 EStG des Privatvermögens — nicht beabsichtigt, um eine Verzerrung zu den im Erbweg erworbenen Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen zu vermeiden.2) Kapitalerträge aus Dividendenwerten bleiben daher zwar bei Ermittlung der Einkünfte bzw. des Einkommens des Steuerpflichtigen unberücksichtigt (§ 97 Abs. 3 EStG); eine unentgeltliche Übertragung dieser Kapitalanlagen durch Erbschaft oder Schenkung sol...