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Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

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Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 28 Anwendungsbereich

Christoph Ritz

1

Nach § 98 Abs 1 BAO ist der Abschnitt über die elektronische Zustellung im Anwendungsbereich der BAO nicht anzuwenden.

2

§ 99 BAO ermöglicht dem BMF, mit Verordnung zu bestimmen, auf welche Erledigungen der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes anzuwenden ist. Eine solche Verordnung ist § 5a FOnV 2006 (idF BGBl II 2011/82).

3

Siehe auch § 98 Abs 2 BAO (über den Zeitpunkt, in dem elektronische Dokumente als zugestellt gelten) und § 97 Abs 3 BAO (ausdrückliche Zustimmung des Empfängers erforderlich).

4

Die § 29-33 ZustG regeln die Zulassung elektronischer Zustelldienste und deren besondere Pflichten. Dabei handelt es sich nicht um Regelungen des Zustellrechts, sondern um Regelungen für spezifische Telekom-Dienstleistungen (Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungs-ver-fahrensrecht5, 378; Larcher, Zustellrecht, Rz 456).

BAO | Bundesabgabenordnung

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