BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 7 Heilung von Zustellmängeln
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Gliederung: | Tz | |
I. | Anwendungsbereich, Zustellmängel | 1 |
II. | Tatsächliches Zukommen | 7 |
I. Anwendungsbereich, Zustellmängel
1
§ 7 ZustG setzt keine im Inland gelegene Abgabestelle voraus () und ist auch anwendbar, wenn das Schriftstück dem Empfänger im Ausland zukommt ( 4 Ob 374, 375/83; , ZfVB 1986/4/1818; , 96/17/0348; , 2002/17/0182; vgl auch ; , 10 ObS 376/02w, RdW 2004, 562).
2
Hingegen kann es nach , dahinstehen, ob § 7 ZustG bei Zustellungen im Ausland überhaupt anwendbar ist. Bei Verstößen gegen in Staatsverträgen enthaltene ausdrückliche Zustellverbote und damit unerlaubten Eingriffen in die Hoheitsrechte eines anderen Staates ist § 7 ZustG nach der Rechtsprechung (; ) nicht anwendbar; der VwGH begründet diese Ansicht mit dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen sind.
Nach , ist § 7 ZustG für die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung grundsätzlich anwendbar, es sei denn, aus einem internationalen A...