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iFamZ 5, Oktober 2025, Seite 249

Längere Studiendauer aufgrund von psychischen Problemen

iFamZ 2025/166

§ 231 ABGB

Es liegt innerhalb des Entscheidungsspielraums der Vorinstanzen, wenn bei einer durchschnittlichen Studiendauer von zwölf Semestern ein Unterhaltsanspruch für weitere vier Semester bejaht wird, weil sich das Kind aufgrund psychischer Probleme für mindestens zwei Jahre in eine intensive psychotherapeutische Behandlung begeben musste.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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