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Längere Studiendauer aufgrund von psychischen Problemen
iFamZ 2025/166
Es liegt innerhalb des Entscheidungsspielraums der Vorinstanzen, wenn bei einer durchschnittlichen Studiendauer von zwölf Semestern ein Unterhaltsanspruch für weitere vier Semester bejaht wird, weil sich das Kind aufgrund psychischer Probleme für mindestens zwei Jahre in eine intensive psychotherapeutische Behandlung begeben musste.