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iFamZ 5, Oktober 2025, Seite 249

Keine Kollisionskuratorbestellung für ein Kind im betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell

iFamZ 2025/169

§§ 231, 277 Abs 2 ABGB

Haben die Eltern eine gleichteilige Betreuung ihres Kindes einschließlich eines betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells vereinbart und bestehen Differenzen über die Höhe des vom Vater zu leistenden Restgeldunterhalts, liegt kein Interessenwiderspruch vor, der die Bestellung eines Kollisionskurators für das Kind rechtfertigt; die Interessen des Kindes können ausreichend durch das Gericht gewahrt werden.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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