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iFamZ 5, Oktober 2025, Seite 279

Scheitern der Lebensgemeinschaft: Wie kriegt Mutti ihr Geld von der „Fast-Schwiegertochter“ zurück?

iFamZ 2025/193

Thomas Schoditsch

§ 1435 ABGB

1. § 1435 ABGB bildet die Grundlage für die Anerkennung eines Bereicherungsanspruchs wegen Nichteintritts des erwarteten Zwecks oder Erfolgs.

2. Für einen solchen Anspruch bedarf es zwar keiner ausdrücklichen Abrede über den Rechtsgrund einer Leistung. Ihr Motiv und Zweck muss aber in einer dem Leistungsempfänger klar erkennbaren Weise zum Ausdruck gebracht worden sein.

3. Der Zweck einer Leistung kann auch im Fortbestand einer Lebensgemeinschaft liegen. Als Folge kann ein Partner nach deren Beendigung Leistungen zurückfordern, die er erkennbar im Hinblick auf das Weiterbestehen der Beziehung erbracht hat; dies gilt insb für die Bebauung eines Grundstücks.

4. Diese Grundsätze gelten auch für Leistungen von Familienangehörigen eines Partners an den anderen Partner.

Die Klägerin ist die Mutter des ehemaligen Lebensgefährten der Beklagten; sie unterstützte beide finanziell beim Erwerb eines gemeinsamen Grundstücks und dem anschließenden Hausbau. Die Lebensgemeinschaft zwischen der Beklagten und dem Sohn der Klägerin ist mittlerweile beendet. Die Liegenschaft steht im Miteigentum des Sohnes und der Beklagten. Die Klägerin übergab ihrem Sohn und der Beklagten Bargeld unter ...

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