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Prämien für Arbeit in einer Tageswerkstätte
iFamZ 2025/165
§ 231 ABGB; § 44 StKJHG
Arbeits- und Sonderprämien, die für von der Mutter in einer Tageswerkstätte der Lebenshilfe erbrachte Arbeitstätigkeiten geleistet werden, sind auch dann in die Bemessungsgrundlage für den Kostenersatz nach § 44 StKJHG einzubeziehen, wenn kein Rechtsanspruch auf diese Prämien besteht.