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Bezugnahme auf Regelbedarfssätze im Scheidungsvergleich und Titelergänzung
iFamZ 2025/170
Bringt der Vater vor, ohne den Beitrag seiner Eltern hätte er niemals so viel Unterhalt leisten können wie im Scheidungsvergleich vereinbart, erhebt er inhaltlich den Einwand der Sittenwidrigkeit des Beharrens auf dem Ausschluss der Umstandsklausel infolge Gefährdung seiner Existenz. Wird der Unterhalt im Scheidungsvergleich unter Bezugnahme auf die Regelbedarfssätze festgelegt, ist ein Antrag des Kindes auf Anpassung der Unterhaltsbeiträge an die jeweiligen Regelbedarfssätze als Antrag auf Titelergänzung iSd § 10 EO aufzufassen, der für minderjährige Kinder im außerstreitigen Verfahren zu erledigen ist.