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(Kein) Geldunterhaltsanspruch der Kinder während Gewährung der vollen Erziehung
iFamZ 2025/167
§ 231 ABGB; § 30 Abs 1 WKJHG 2013
Wird dem Kind mit einer ausdrücklichen Anordnung mit Kostenfolge für den KJHT die volle Erziehung nach § 30 Abs 1 WKJHG 2013 gewährt und teilt der KJHT dem geldunterhaltspflichtigen Elternteil den Forderungsübergang mit, steht die dadurch bewirkte Legalzession auf den KJHT einer Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch das Kind entgegen.