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Anhörung der Kinder bei internationaler Kindesentführung von Amts wegen zu prüfen
iFamZ 2025/164
EGMR , M.P. ua gg Griechenland, Bsw 2068/24
Inländische Gerichte müssen von Amts wegen prüfen, ob Kinder anzuhören sind, bevor sie in Fällen von Kindesentführung über deren Rückgabe an einen Elternteil entscheiden.
Der Antrag wurde von drei griechischen und amerikanischen Staatsangehörigen, einer Mutter (M.P., geboren 1981) und ihren beiden Kindern (I.R.A., geboren 2016, und E.A.A., geboren 2018) gestellt.
2015 ging M.P. in die USA, wo sie 2016 in einer Kindertagesstätte in Houston (Texas) arbeitete. Im selben Jahr heiratete sie G.A., einen Griechen und US-Amerikaner, den sie 2014 kennengelernt hatte. Das Paar lebte zuerst in Houston, wo I.R.A. geboren wurde, und zog dann nach Florida, wo E.A.A. geboren wurde. Von 2018 bis 2020 erlebten sie Konfliktepisoden. Im Jahr 2020 reisten M.P. und ihre beiden Kinder mit der Zustimmung des Vaters nach Rhodos (Griechenland), die in einer Erklärung vor einem Notar abgegeben wurde, in der ihre Rückkehr in die USA für Februar 2021 geplant war. Während sich M.P. und die Kinder in Rhodos aufhielten, teilte die Fluggesellschaft ihnen mit, dass sich aufgrund der COVID-19-Pandemie die Flugroute ihres Fluges geändert habe und das Rückflugziel nun Miami se...