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Waisenpension nach längerer Erwerbstätigkeit
iFamZ 2025/185
Solange das Kind aufgrund psychischer oder körperlicher Beeinträchtigungen organisatorische Hilfestellungen im häuslichen Bereich benötigt, damit es überhaupt rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz erscheinen kann, ist es ihm nicht möglich, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Der Umstand, dass das Kind bis zum Tod seines Vaters aufgrund besonderen Entgegenkommens des Arbeitgebers insgesamt 124 Versicherungsmonate erwerben konnte, ändert nichts an der möglichen Erwerbsunfähigkeit.