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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 51

Verfahren: Wiederaufnahme

Eine

Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Finanzamt ist zulässig, wenn dem Finanzamt Umstände bekannt werden, die im abgeschlossenen Verfahren noch nicht bekannt waren und zu einer anderen Entscheidung führen können – (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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