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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite A 307

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Anlaufverluste gemäß §18 Abs. 7 EStG

(BMF) – Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung die Auffassung vertreten, von einer Betriebseröffnung i. S. d. § 18 Abs. 7 EStG 1988 könne auch dann ausgegangen werden, wenn infolge Erwerbes der Sachgesamtheit "Betrieb" eine Betriebsfortführung und damit ein Betriebserwerb i. S. d. § 10 Abs. 5 EStG vorliegt ( RdW 1989, 274).

Gleiches gilt für Erwerb bzw. Eröffnung eines Teilbetriebs, wenn damit wesentliche Adaptierungen (Anschaffungen) verbunden sind. Die in diesen Fällen eintretende Anfangsverlustsituation ist i. d. R. mit jener bei einer Neugründung oder auch mit der im VwGH-Erk , 93/14/0156–0158, dargestellten Sachlage vergleichbar, sodaß die Anwendung des § 18 Abs. 7 EStG 1988 durchaus gerechtfertigt ist. (

Kapitalertragsteuerabzug bei Treuebonus (§29 Z 3 EStG 1988)

(BMF) – Der Treuebonus, der den österreichischen Erstkäufern von Stammaktien einer AG dafür gewährt wird, daß die gekauften Aktien bis zur Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 1996 bei einer inländischen Bank im selben Depot belassen werden, zählt nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 lit. a bzw. Abs. 2 lit. b EStG 1988, weil er nicht als Entgelt für die überlassen...

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