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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 47
Berufung: Zulässigkeit
• Die
Berufung des Abgabepflichtigen gegen einen ihm zwar nicht zugestellten, jedoch zur Kenntnis gelangten und durch Zustellung an eine andere Partei erlassenen Bescheid ist zulässig – (§ 63 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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