Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufung: Zulässigkeit
• Die
Berufung des Abgabepflichtigen gegen einen ihm zwar nicht zugestellten, jedoch zur Kenntnis gelangten und durch Zustellung an eine andere Partei erlassenen Bescheid ist zulässig – (§ 63 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()