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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 051

Einmalprämie für Rentenversicherung

Die

Einmalprämie für eine Rentenversicherung kann nicht auf zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Rentenzahlungen unmittelbar nach Vertragsabschluß beginnen – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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