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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 198

Was ist ein Klein-Autobus?

(E. P.) – Als Klein-Autobusse gelten nach der neuen Verordnung zur Einstufung von Fahrzeugen als PKW und Kombi (abgedruckt in diesem SWK-Heft, Seite A 316)

1. Kastenwagen, die die Karosserieform eines Klein-Autobusses aufweisen, deren Führerhaus mit 2 Sitzreihen ausgestattet ist und bei denen die Länge des Laderaumes zumindest einen Meter beträgt;

2. Fahrzeuge mit einer autobusähnlichen Form, die zwar kraftfahrzeugrechtlich und zolltarifarisch als PKW oder Kombi eingestuft sind, aber entweder

• zumindest 9 Sitzplätze mit zusätzlichem Gepäckraum im Fahrzeuginneren aufweisen und die erste Sitzreihe bereits werkseitig 3 fixe Sitzplätze aufweist, oder

• zumindest für 7 Personen zugelassen sind und werkseitig hinter der 3. Sitzreihe einen Laderaum von 0,5 m Länge haben.

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