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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 319

Neue Aspekte der Kommunalsteuerpflicht des Geschäftsführers

Mag. Alexander Hofer

Das Kommunalsteuergesetz erfährt durch das StruktAnpG keine Änderung. Wohl aber ist die Diskussion um die Kommunalsteuer- und DB-Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers neu zu führen, da im Zusammenhang mit der Frage der Sozialversicherungspflicht freier Dienstverträge neue Aspekte zu berücksichtigten sind.

In bestimmten Fällen wird zukünftig der handelsrechtliche Geschäftsführer unter § 4 Abs. 4 ASVG fallen und im freien Dienstvertrag im Sinne des ASVG beschäftigt sein. Dies ist denkbar, wenn der Geschäftsführer nicht unter den Dienstnehmerbegriff des § 4 Abs. 2 ASVG fällt (z. B. wegen Vetorecht) und wenn er aus der Tätigkeit der Geschäftsführung heraus nicht pflichtversichert ist (z. B. Kapitalgesellschaft ist nicht kammerzugehörig).

Wegen der fehlenden persönlichen Abhängigkeit war daher ein derartiger Geschäftsführer bisher nicht vom ASVG erfaßt, einkommensteuerlich sind die Einkünfte des bis 25% beteiligten Geschäftsführers gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 b EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und gemäß § 47 Abs. 2 EStG das Beschäftigungsverhältnis als Dienstverhältnis zu qualifizieren. Dies wegen der zitierten gesetzlichen Bestimmungen und nicht wegen einer abweichenden Interpretation des Dienstverhältnis(Dienstnehmer-)Begri...

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