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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 050

Gendameriebeamter: Reisekosten

Ein Gendarmeriebeamter, der ständig Patrouillenfahrten auf der

Autobahn durchführt, kann deshalb nicht Reisekosten als Werbungskosten absetzen – (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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