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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 307

Anlaufverluste gemäß § 18 Abs. 7 EStG

18 Abs. 7 EStG

(BMF) – Das BMF hat in einer Anfragebeantwortung die Auffassung vertreten, von einer Betriebseröffnung i. S. d. § 18 Abs. 7 EStG 1988 könne auch dann ausgegangen werden, wenn infolge Erwerbes der Sachgesamtheit "Betrieb" eine Betriebsfortführung und damit ein Betriebserwerb i. S. d. § 10 Abs. 5 EStG vorliegt ( RdW 1989, 274).

Gleiches gilt für Erwerb bzw. Eröffnung eines Teilbetriebs, wenn damit wesentliche Adaptierungen (Anschaffungen) verbunden sind. Die in diesen Fällen eintretende Anfangsverlustsituation ist i. d. R. mit jener bei einer Neugründung oder auch mit der im VwGH-Erk , 93/14/0156–0158, dargestellten Sachlage vergleichbar, sodaß die Anwendung des § 18 Abs. 7 EStG 1988 durchaus gerechtfertigt ist. (

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