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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite T 198

Vorsteuerabzug aus Telefonrechnungen der Post

(E. P.) – Infolge der mit wirksam gewordenen Privatisierung der Post (nunmehr: Post und Telekom Austria) ist ab diesem Zeitpunkt in den Telefongebühren 20% Umsatzsteuer enthalten. Da die Telefongebühren insgesamt gesehen nicht angehoben werden, wird infolge des nunmehr zustehenden Vorsteuerabzuges das Telefonieren im Unternehmensbereich de facto um 16,7% billiger. Die Leistungen der "gelben Post" (insbesondere Brief- und Paketzustellung) bleiben steuerfrei.

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