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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 47
Zuschüsse an Verkehrsverein
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Zuschüsse, die der Verkehrsverein der Stadt Graz vom Land Steiermark und von der Stadtgemeinde Graz in Abhängigkeit von der Anzahl der Nächtigungen und vom Umfang verschiedener Werbemaßnahmen erhält, sind umsatzsteuerpflichtig – (§ 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)
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