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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 47

Zuschüsse an Verkehrsverein

Zuschüsse, die der Verkehrsverein der Stadt Graz vom Land Steiermark und von der Stadtgemeinde Graz in Abhängigkeit von der Anzahl der Nächtigungen und vom Umfang verschiedener Werbemaßnahmen erhält, sind umsatzsteuerpflichtig – (§ 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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