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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 049

Werbungskosten bei Hauseigentümer

Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter dem

Hauseigentümer gegenüber in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer erst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie dem Hausverwalter tatsächlich ersetzt werden – (§ 19 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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