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Werbungskosten bei Hauseigentümer
• Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter dem
Hauseigentümer gegenüber in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer erst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie dem Hausverwalter tatsächlich ersetzt werden – (§ 19 EStG 1972), (Abweisung)
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