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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 49
Mietzinsbeihilfe: Bewilligung
• Eine
Mietzinsbeihilfe ist nicht zu bewilligen, wenn der Hauptmietzins bereits vor Anmietung der Wohnung erhöht worden ist – (§ 107 EStG 1988), (Abweisung)
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