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Zukunftssicherung von Arbeitnehmern
• Die nur organisatorisch tätigen Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft bilden eine Gruppe, deren Mitglieder Leistungen des Arbeitgebers zur
Zukunftssicherung bis 4000 S jährlich steuerfrei bekommen können – (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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