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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite 315

Nachsicht bei Konkursgefahr

Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, durch Nachsicht zur Sanierung von in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizutragen, besteht auch dann nicht, wenn andere Gläubiger des Abgabepflichtigen freiwillig Nachlässe gewähren. ()

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