Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachsicht bei Konkursgefahr
Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, durch Nachsicht zur Sanierung von in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizutragen, besteht auch dann nicht, wenn andere Gläubiger des Abgabepflichtigen freiwillig Nachlässe gewähren. ()