Christoph Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

4. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1953-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Christoph Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 33 An- und Abmeldung

Christoph Ritz

1

§ 33 Abs 2 ZustG ist lex specialis zu § 8 ZustG (zB Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht, 204; Larcher, Zustellrecht, Rz 500). Die Änderung der Kundendaten hat unabhängig davon zu erfolgen, ob aktuell ein Verfahren anhängig ist (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 501).

2

Nach Larcher (Zustellrecht, Rz 504) kann die Meldung (§ 33 Abs 2 ZustG) formlos, etwa durch E-Mail, Fax oder Telefon erfolgen.

3

Ergibt sich aus § 8 Abs 1 ZustG oder aus § 104 BAO eine Mitteilungspflicht, so besteht sie neben der Bekanntgabepflicht des § 33 Abs 2 ZustG; daher sind diesfalls zwei Meldungen zu erstatten (vgl zB Larcher, Zustellrecht, Rz 502).

4

Zur Bürgerkarte siehe zB Larcher, Zustellrecht, Rz 507 ff.

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.