BAO | Bundesabgabenordnung
4. Aufl. 2011
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§ 29 Leistungen der Zustelldienste
1
Beim Aufgabenkatalog handelt es sich im Sinne der Dienste-Liberalisierung um einen Mindestumfang (Feil, Zustellwesen5, 86; Larcher, Zustellrecht, Rz 470).
2
Eine elektronische Zustellung setzt voraus, dass ein Empfänger bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet ist. Die Anmeldung ist privatrechtlicher Natur und stellt einen Vertrag dar (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 472).