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Einige Auswirkungen des Familienbonus Plus auf die Bemessung des Kindesunterhalts
Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage durch Verringerung der Steuerlast
Der ab wirkende Familienbonus Plus verändert neuerlich die Modalitäten der Anrechnung der Transferleistungen auf den gesetzlichen Kindesunterhaltsanspruch. Einige der kommenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Unterhaltsbemessung sollen hier aufgezeigt werden.
I. Die von 2009 bis 2018 geltende Rechtslage und die Rechtsprechung
Derzeit erfolgt die Berücksichtigung der Anrechnung der vom betreuenden Elternteil bezogenen Transferleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) in der gerichtlichen Praxis noch folgender Formel:
Halber Prozentunterhalt mal abgesenkter Grenzsteuersatz abzüglich Unterhaltsabsetzbetrag = Kürzungsbetrag; dieser wird dann vom „Prozentunterhalt“ abgezogen.
Wenn der Unterhaltspflichtige bereits durch die Unterhaltsabsetzbeträge eine ausreichende Steuerentlastung erreichen kann, brauchen der oder die Unterhaltsberechtigten keine Kürzung des nach zivilrechtlichen Kriterien bemessenen Unterhaltsbetrags hinzunehmen. Gleiches gilt, wenn die erzielbare Entlastung im Rundungsbereich der Unterhaltsbemessung liegt.
Durch den seit 2009 eingeführten Kinderfreibetrag kann beim Unterhaltspflichtigen – neben dem Unterhaltsabsetzbetrag – in den Jahren von 2009 bis 2...