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iFamZ 4, August 2018, Seite 209

Sicherungsmaßnahmen: Ausreiseverbot und Abnahme des Passes

iFamZ 2018/126

§§ 107 Abs 3, 62 Abs 1 AußStrG; Art 8 Abs 1 EMRK

(...) 1.3 Das Gericht darf die Abnahme des Reisepasses des Kindes bzw ein Ausreiseverbot mit dem Kind nur bei objektiven Anhaltspunkten für eine geplante Mitnahme des Kindes ins Ausland durch den Elternteil und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser S. 210 Maßnahme anordnen (RIS-Justiz RS0129701; Beck in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG, § 107 Rz 24 mwN).

1.4 Mit ihrer Ansicht, auch im vorliegenden Fall seien objektive Anhaltspunkte gegeben, die eine vorläufige Abnahme der Reisepässe des Kindes erforderlich machen, haben die Vorinstanzen den ihnen – innerhalb dieser Rsp zukommenden – Beurteilungsspielraum noch nicht überschritten. Wenngleich die Revisionsrekurswerberin eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vermisst, zeigt sie nicht auf, welche Umstände berücksichtigt hätten werden müssen, die ihre Interessen an weiteren ausgedehnten Aufenthalten mit dem Kind im Ausland so vordringlich erscheinen lassen, dass sie der Gefahr dessen Entfremdung vom getrennt lebenden Vater vorgehen könnten. Erfahrungsgemäß ist gerade bei Kindern in geringem Alter der Zeitraum bis zum Abbau von Bindungen zu Bezugspersonen, die ihnen infolge Trennung der Eltern nicht mehr unmittelbar zur ...

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