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Kinderbetreuungsgeld: Gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung
iFamZ 2018/135
Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld setzt eine gemeinsame Hauptwohnsitzmeldung der Bezieherin und des Kindes voraus (, iFamZ 2017/16, 33); ob der Vater der Ummeldung des Kindes zugestimmt hat oder nicht, ist irrelevant.