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iFamZ 4, August 2018, Seite 253

Keine erhebliche Gefährdung durch die allgemeine Situation in der Türkei seit dem Putschversuch

iFamZ 2018/152

Art 13 HKÜ

(…) 3.1. Soweit der Revisionsrekurs eine erhebliche Gefährdung des Kindes iSd Art 13 lit b HKÜ aufgrund der politischen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei seit dem Putschversuch am erblickt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Person, die sich der Rückgabe widersetzt, die volle Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Rückführungshindernissen trägt (RIS-Justiz RS0074561). Ob das Kindeswohl iSd Art 13 Abs 1 lit b HKÜ bei einer Rückgabe gefährdet ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Diese Frage bedarf regelmäßig nur dann einer Beurteilung durch den OGH, wenn die Vorinstanzen bei ihren Entscheidungen in unvertretbarer Weise von den in der Rsp entwickelten Grundsätzen abgewichen sind (RIS-Justiz RS0112662 [T1, T 5], RS0074568 [T2]).

3.2. Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls im Fall der Rückkehr vermag der Revisionsrekurs nicht aufzuzeigen (vgl 6 Ob 123/16f). Dass der Minderjährige in der Türkei zum Nachspielen des Putschversuchs in Form einer Theaterinszenierung gezwungen werden würde, legt der Vater nicht konkret dar, sondern behauptet solche Theaterinszenierungen nur allgemein in Bezug auf...

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