zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2018, Seite 184

Der Begriff „Ehegatte“ umfasst auch Ehegatten gleichen Geschlechts

iFamZ 2018/111

Art 21 AEUV; Art 2, 3 und 7 RL 2004/38/EG

, Coman ua

Der Begriff „Ehegatte“ iSd unionsrechtlichen Bestimmungen über die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen umfasst auch Ehegatten gleichen Geschlechts.

Herr Coman, rumänischer und amerikanischer Staatsangehöriger, und Herr Hamilton, amerikanischer Staatsangehöriger, heirateten am in Brüssel. Im Dezember 2012 wandten sich die beiden an die rumänische Behörde („Inspektion“) wegen der Aufenthaltsberechtigung von Herrn Hamilton. Sie erhielten im Jänner 2013 die Mitteilung, dass dieser nur ein Recht zum Aufenthalt für drei Monaten habe, da eine Ehe zwischen Personen desselben Geschlechts nach dem Zivilgesetzbuch nicht anerkannt werde. Im Zuge eines Rechtsstreits (Klage ua gegen die Inspektion auf Feststellung einer Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung, was die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit in der Union anbelange) ersuchte das Gericht den rumänischen Verfassungsgerichtshof um Entscheidung über diesen Einwand. Die Curtea Constituţională (Verfassungsgerichtshof) legte dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Der EuGH (GK) hat für Recht erkannt:

1.

In einem Fall...

Daten werden geladen...