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iFamZ 4, August 2018, Seite 208
Rückwirkende Vorschusserhöhung
iFamZ 2018/121
Eine rückwirkende Erhöhung der Titelvorschüsse ist auch dann möglich, wenn der Antrag auf Erhöhung bereits vor Auslaufen der Vorschussperiode gestellt, der Beschluss aber erst danach gefasst wurde.