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Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens
iFamZ 2018/136
§ 24 Abs 2 KBGG; § 11 Abs 2 ASVG
Die Zeit, um die sich die Pflichtversicherung nach § 11 Abs 2 ASVG wegen Bezugs einer Urlaubsersatzleistung verlängert, ist keine Zeit einer „tatsächlichen Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen (kranken‑ und pensionsversicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit“, wie sie für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld vorausgesetzt wird.