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Keine Rekurslegitimation der Tochter gegen unzulässige Freiheitsbeschränkung
iFamZ 2018/145
LGZ Graz , 1 R 137/18a
Gegen den Beschluss, mit dem eine Freiheitsbeschränkung für unzulässig erklärt wird, kann nur der Leiter der Einrichtung innerhalb von sieben Tagen Rekurs erheben. Ein Rekurs der anwaltlich vertretenen Tochter des Bewohners ist mangels Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen.